Fragen & Antworten

Hast du noch Fragen zur Einreichung? Wir hoffen, wir können sie hier beantworten.
Falls doch noch eine Frage offen bleiben sollte, kontaktiere uns gern unter info@seedprogram.at

Noch Fragen?

Wann kann ich mein Projekt einreichen?

SEED:
Projekte können zwei Mal im Jahr eingereicht werden, jeweils ca. zum Semesterstart.

miniSEED:
Wir aktivieren den miniSEED Fördertopf mehrmals im Schuljahr. Um immer aktuell informiert zu bleiben, nutze bitte unseren Newsletter oder unsere Kanäle in den Sozialen Medien.

Wie kann ich mein Projekt einreichen?

Dein Projekt kann hier auf unserer Website über unser eigens eingerichtetes Google Formular online eingereicht werden.
Bitte habe Verständnis, dass wir nur das über diese Formulare Eingereichte bewerten und keine zusätzlichen Unterlagen (Dokumente, Links, Präsentationen, etc.) eingereicht werden können.

Kann ich eine Förderung bekommen ohne am SEED Begleitprogramm teilzunehmen?

Bei SEED geht es uns nicht allein um die Durchführung einzelner Projekte, sondern auch um die persönliche und fachliche Entwicklung der Projektleitenden. Daher hängen die finanzielle Förderung und die Teilnahme am Begleitprogramm zusammen und sind Voraussetzungen für eine Förderung.

Die Einreichung bei miniSEED – unserer Förderschiene für kleinere Projekte/Vorhaben im Schulbereich – ist von der Teilnahme am Begleitprogramm unabhängig.

Können mehrere Personen ein Projekt leiten und am SEED Programm teilnehmen?

Als offizielle Projektleiter*in kann nur eine Person fungieren, am Begleitprogramm kann neben dem/der Projektleiter*in eine weitere Person teilnehmen. Diese ist vorab bekanntzugeben und beide Personen sind zur Anwesenheit bei den Terminen des Begleitprogramms verpflichtet.

Kann ich als Privatperson einreichen?

Bei SEED können auch Privatpersonen Projekte einreichen, während miniSEED nur für Schulen geöffnet ist. Privatpersonen müssen volljährig sein, ein Bankkonto für die Abwicklung der finanziellen Unterstützung zur Verfügung haben und haften als Privatperson für das Projekt.

Können Schüler*innen oder andere minderjährige Personen am SEED Programm teilnehmen?

Projekte können auch von Schüler*innen eingereicht werden, sofern diese min. 14 Jahre alt sind und einem Verein oder einer Organisation angehören, die die Abwicklung der Finanzen und die Haftung übernimmt.

Ich wohne nicht in Wien, führe aber ein Projekt in Wien durch. Kann ich mein Projekt einreichen?

Projekte müssen Kindern und Jugendlichen aus Wien zugute kommen und Projektleitende müssen in der Lage sein, an den Terminen des SEED-Begleitprogramms teilzunehmen (ca. 1 Termin/Monat). Sofern diese zwei Kriterien erfüllt sind, ist ein Wohnsitz in Wien nicht erforderlich.

Mein Projekt wird bereits von anderen Stellen gefördert. Kann ich mein Projekt dann auch bei SEED einreichen?

Grundsätzlich können bestehende Projekte, die bereits von anderen Stellen gefördert werden, bei SEED eingereicht werden. Allerdings muss aus der Einreichung hervorgehen, wie das bestehende Projekt im Zuge der Teilnahme am SEED Begleitprogramm weiterentwickelt wird. Überlege dir und beschreibe in der Bewerbung, welcher Aspekt deines Projekts erst durch die (zusätzliche) Förderung über SEED möglich wird.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Projektförderung?

SEED:
Projektleitende setzen sich in den ersten Wochen nach Zusage der Förderung konkrete Ziele, die im Laufe des Jahres erreicht werden sollen und entwickeln einen detaillierten Finanzplan dafür. Dieser ist Grundlage für die Auszahlung der Förderung, wobei die Auszahlung der Förderung auf zwei oder drei Etappen erfolgt. Die letzten 15% der Förderung werden in der Abschlussphase des Projekts ausbezahlt.

miniSEED:
Bei miniSEED werden die Projektziele im Laufe des Kennenlern-Gesprächs festgelegt. Sobald das Projekt stattgefunden hat und die vollständigen und korrekten Unterlagen zum Projektabschluss an das SEED-Team übermittelt wurden, erfolgt eine Auszahlung der Förderung.

Werden Projekte nach der Durchführung evaluiert?

SEED:
Die in der Beginnphase des Projekts durch die Projektleitung festgelegten Ziele werden am Ende des Projekts für die Evaluierung herangezogen. Die Berichtslegung erfolgt in Form eines vorgefertigten Formulars.

miniSEED:
Bei miniSEED erfolgt aufgrund der Größe der Projekte nur eine Überprüfung, ob finanzielle Mittel für den vereinbarten Zweck eingesetzt wurden, jedoch wird die Wirksamkeit der Aktivitäten nicht explizit evaluiert.

Wer zählt als Mitglied einer benachteiligten Community?

Als Mitglieder sozioökonomisch benachteiligter Communities verstehen wir Kinder und Jugendliche der folgenden Gruppen:

  • Geflüchtete (In Asylverfahren, gewährtes Asyl oder §8 subsidiärer Schutz in Österreich)
  • Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Erstsprache
  • Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Eltern im untersten Einkommensquintil der österreichischen Bevölkerung)
  • Kinder aus Haushalten mit geringer formaler Bildung (beide Elternteile haben maximal Pflichtschulabschluss)
  • Mädchen und Frauen in männlich dominierten Bereichen / Burschen und Männer in weiblich dominierten Bereichen
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Lernschwächen, etc.
  • Gruppen mit hohem Anteil an LGBTQI Personen

Wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird?

SEED:
Die Evaluierung der eingereichten Projekte findet im Rahmen eines dreistufigen Prozesses (schriftliche Bewerbung, mündliche Präsentation vor einer Jury, Juryentscheidung) statt, der ca. einen Monat in Anspruch nimmt.

miniSEED:
Die Abwicklung der Förderentscheidung von miniSEED kann in bis zu 10 Werktagen abgewickelt werden. Voraussetzung ist ein persönliches Gespräch, das i.d.R. in unserem Büro unter Einbindung des/der Projektleitenden stattfindet.

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